LEISTUNGEN

Wir übernehmen Aufgaben für öffentliche und private Auftraggeber im Projektmanagement sowie in der Objektplanung und Bauleitung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.

PROJEKTMANAGEMENT

Mit steigendem Bauvolumen wachsen die Anforderungen an den Auftraggeber, seine Vorstellungen von der Bauaufgabe in die Praxis umzusetzen, wobei er die Geschehensabläufe in technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu koordinieren, zu steuern und zu überwachen hat.

Unsere Aufträge des Projektmanagement bearbeiten wir nach den Leistungsbildern und den Empfehlungen der AHO-Fachkommission Projektsteuerung / Projektmanagement, welche im Heft Nr. 9 der Schriftenreihe des AHO unter dem Titel Projektmanagementleistungen in der Bau– und Immobilienwirtschaft beschrieben sind.

Wir übernehmen sowohl abschnittsweise als auch umfängliche Leistungen in den Handlungsbereichen:

  • Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
  • Qualitäten und Quantitäten
  • Kosten und Finanzierung
  • Termine Kapazitäten und Logistik sowie
  • Verträge und Versicherungen

in sämtlichen Projektstufen, also von der Projektvorbereitung über die Planung und Bauausführung bis zum Projektabschluss.

INGENIEURPLANUNG UND BAULEITUNG

Unser Aufgabengebiet wird beschrieben im Teil 3 Objektplanung im Abschnitt 3 – Ingenieurbauwerke – und im Abschnitt 4 – Verkehrsanlagen - der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Wir bearbeiten sämtliche Leistungsbilder von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung und Dokumentation. Neben der Bauoberleitung übernehmen wir auch die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12 und 13 HOAI.

BERATUNG

Wir beraten unsere Kunden auf dem Fachgebiet der Siedlungswasserwirtschaft, dem kommunalen Straßenbau und der Erschließung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen Unterstützung und Mitwirkung an bei sämtlichen Fragestellungen zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen nach den europäischen und nationalen Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL und VOF) und zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).